Firmengründung Schweiz: Von A bis Z erklärt.

Die Firmengründung Schweiz kann eine komplexe Angelegenheit sein. In diesem Beitrag erklären wir den Ablauf der wichtigsten Schritte von A bis Z. Danach wissen Sie, was es braucht, um erfolgreich ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen.

Firmengründung Schweiz: Von A bis Z auf einen Blick

Eine Firmengründung in der Schweiz kann sich lohnen: gute Infrastruktur, stabile politische und wirtschaftliche Verhältnisse sowie moderate Steuern. Doch wie startet man ein Unternehmen in der Schweiz und welche Schritte sind notwendig?

Zunächst sollte man sich Gedanken über den Businessplan und die Rechtsform der Firma machen. Auf dem eidgenössischen KMU-Portal gibt es als Hilfe eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen wie die GmbH, AG oder Einzelunternehmen sowie den Rahmenbedingungen dazu: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert eine Mindesteinlage von 20’000 Franken, eine Aktiengesellschaft (AG) 100’000 Franken. Für eine Einzelfirma gibt es keine Mindesteinlagen.

Haben Sie die Gesellschaftsform gewählt, registrieren Sie Ihre Firma im Handelsregister desjenigen Kantons, in dem Ihre Firma künftig Ihren Sitz hat. Hierfür können Sie sich direkt an das zuständige Amt wenden oder ein Treuhandbüro kontaktieren.

Wie viel kostet die Firmengründung in der Schweiz?

Die Gründungskosten variieren je nach Rechtsform, Grösse und Bedarf des Unternehmens. Zu den Gründungskosten gehören unter anderem:

  • Verwaltungs- und Registrierungskosten: Dazu zählen das Erstellen der Gründungsdokumente wie Geschäftsstatuten, die öffentliche Beurkundung sowie die Handelsregisteranmeldung bzw. Handelsregistereintragung. Diese Kosten liegen je nach Rechtsform zwischen 1000 und 5000 Franken. Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften haben eher tiefere Gründungskosten als eine GmbH oder AG.
  • Anfangs- bzw. Stammkapital: Bei Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften ist kein Startkapital nötig. Wer eine GmbH gründet, muss mindestens 20’000 Franken Stammkapital als Mindesteinlage bereitstellen. Bei der Gründung einer AG sind es sogar 100’000 Franken.
  • Kosten für Versicherungen: Neben einer Betriebshaftpflicht, Geschäfts- und Rechtsschutzversicherung sind die obligatorischen Sozialversicherungen für Mitarbeitende abzuschliessen. Hier lohnt es sich, eine unabhängige Versicherungsberatung beizuziehen, um die besten Offerten für Versicherungen zu erhalten. Denn diese verursachen jährlich wiederkehrende Kosten von mehreren Tausend Franken. Natürlich sind die Versicherungskosten bei Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften tiefer als bei einer GmbH oder AG.
  • Firmenauftritt: Parallel zur Gründung ist ein professioneller Firmenauftritt gefragt, der sich aus der Marken- und Marketingstrategie des Businessplans ergibt. Zu einem professionellen Firmenauftritt gehören:

    – ein einprägsamer Firmenname
    – ein modernes und ansprechendes Logo
    – eine nutzerfreundliche und optisch schöne Website, ev. Onlineshop
    – eine flexible, skalierbare und kostengünstige Business-Telefonie für Unternehmen (VoIP)
    – eine sorgfältige Auswahl an Social Media Kanälen
    – Geschäftsdrucksachen
    – Fahrzeug-, Fenster- und Bürobeschriftungen

    Ein professioneller Firmenauftritt zum Start kostet in der Schweiz je nach Umfang, Bedarf und Unternehmensgrösse rasch zwischen 10’000 und 20’000 Franken. Hier lohnt es sich, mehrere Angebote von Grafik- und Webagenturen einzuholen und zu vergleichen.

    Ebenfalls empfehlenswert sind Gründungsportale wie ifj.ch oder startups.ch: Diese Plattformen bieten Gründungspakete mit qualifizierten Dienstleistern aus Versicherungen, Marketing, Treuhand sowie Rechtsberatung.

  • Firmenausstattung: Auch hier sind die Kosten bei der Firmengründung unterschiedlich: Handelt es sich um ein Solo-Start-up, dann gehören zur Firmenausstattung hauptsächlich Computer und Smartphones sowie das allgemeine Büroinventar. Ist es eher ein Produktionsbetrieb, dann sind Räumlichkeiten, Produktionsanlagen und Fahrzeuge gefragt. Hier können die Kosten sehr hoch sein. Deshalb lassen sich je nach Unternehmensgrösse, Unternehmensart und Unternehmensbedarf die Kosten für die Firmenausstattung nur individuell berechnen.

Businessplan: Wozu braucht es ihn und was beinhaltet er?

Ein Businessplan ist das Fundament jeglicher Unternehmung. Er gibt nicht nur Auskunft über die Ziele und Strategien des eigenen Vorhabens, sondern dient auch als Leitfaden für die kommenden Jahre.

Ein solider Businessplan beinhaltet detaillierte Informationen zu Marktanalysen, SWOT-Analysen (= eigene Stärken und Schwächen sowie Marktchancen und -gefahren), Finanzprognosen und vielem mehr.

Aber nicht nur das: Ein Businessplan ist auch der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Mit ihm können Sie potenzielle Investoren und Geschäftspartner von Ihrem Vorhaben überzeugen und somit die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit schaffen. Kurz gesagt: Ein Businessplan ist unverzichtbar, für jedes Unternehmen, das langfristig bestehen möchte. Investieren Sie in Ihren Erfolg und erstellen Sie einen Businessplan, der Ihre Visionen und Ziele auf den Punkt bringt. Mehr zum Aufbau und Inhalt eines Businessplans finden Sie hier.

Welche Rechtsform ist bei der Firmengründung sinnvoll?

Die Wahl der passenden Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und seine Eigentümer. Schliesslich hängt davon ab, welche Haftungsrisiken bestehen, welche steuerlichen Vorteile möglich sind und wie das Unternehmen organisiert ist. Eine einfache Antwort auf die Frage nach der sinnvollen Rechtsform gibt es nicht. So müssen Gründer individuell entscheiden, welche Kriterien ihnen wichtig sind und welche Zielsetzung sie verfolgen.

Dennoch gibt es einige grundlegende Faktoren, die bei der Wahl der Rechtsform zu berücksichtigen sind. So sollte man sich über die Haftung, die Gründungskosten, die Formalitäten, die Steuern und die organisatorischen Anforderungen im Klaren sein.

Gründung einer Einzelfirma bzw. eines Einzelunternehmens

Eine Einzelfirma hat den Vorteil, dass sie keine Mindesteinlagen benötigt wie eine GmbH oder eine AG. Sie lässt sich schnell und kostengünstig gründen, da lediglich die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister anfallen. Und dieser ist erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken zwingend nötig. Sonst ist der Eintrag freiwillig. Auch die Buchhaltung besteht aus einer einfachen Aufwand-Ertragsrechnung sowie einer Vermögensübersicht.

Die Nachteile einer Einzelfirma bzw. eines Einzelunternehmens:

  • Haftung mit Privatvermögen
  • wenig bis keine Chancen für Leasings und Geschäftskredite
  • nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, obschon dafür eingezahlt
  • unter Umständen teure Krankentaggeldversicherungen oder gar Ausschluss, falls bestimmte Vorerkrankungen vorhanden sind
  • keine Anonymität möglich, da Firmenname direkt mit eigenem Namen verbunden ist
  • höhere Steuersätze im Vergleich zu einer GmbH oder AG, da dort Dividenden und Gehälter einzeln versteuert werden und sich zwischen Wohn- und Firmensitz aufteilen

Gründung einer Kollektivgesellschaft

Eine weitere Rechtsform ist die Kollektivgesellschaft. Diese eignet sich für kleine Unternehmen, deren Gesellschafter in einer engen persönlichen und beruflichen Verbindung stehen – beispielsweise mehrere freiberuflich tätige Personen. Auch für die Kollektivgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich, der Gründungsakt ist demjenigen einer Einzelfirma ähnlich.

Die Kollektivgesellschaft hat jedoch auch Nachteile:

  • gemeinsame solidarische Haftung
  • gegenseitige Abhängigkeit bei Entscheidungen
  • mangelnde unternehmerische Flexibilität wegen Mitspracherecht
  • eingeschränkte berufliche Flexibilität, z. B. durch ein Konkurrenzverbot

Eine Abwandlung einer Kollektivgesellschaft ist die die Kommanditgesellschaft. Diese kommt zum Zug, wenn externe Investoren beizuziehen sind. Details zur Kommanditgesellschaft finden Sie auf dieser Seite.

Gründung einer GmbH

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die in der Schweiz sehr häufig gewählt wird. Es sind dies gewinnorientierte Unternehmen, die im KMU- und Familienbetriebssektor zu finden sind.

Die Vorteile einer GmbH sind:

  • wenig Startkapital von 20’000 Franken, das nach der Gründung auch sofort verfügbar ist
  • nur eine Person nötig für die Gründung
  • freie Namenswahl mit dem Pflichtzusatz «GmbH»
  • Steuervorteile wegen der Aufspaltung der Gewinne in Gehälter der Gesellschafter und Gewinne der Firma
  • höhere Kreditwürdigkeit als Einzelunternehmen
  • steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschafteranteilen

Zu den Nachteilen einer GmbH zählen:

  • kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, sofern die Gesellschafter das Unternehmen bzw. den Arbeitsplatz endgültig verlassen; mehr dazu unter diesem Link
  • Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie auf das Einkommen der Gesellschafter
  • höhere Gründungskosten als bei der Einzelfirma, da Beurkundung nötig
  • hohe Verwaltungskosten (Steuerformulare, Protokolle, Gesellschafterversammlungen, Revisionen)

Gründung einer AG

Die Aktiengesellschaft ist für Unternehmen geeignet, die einen höheren Kapitalbedarf haben. Die AG als Rechtsform kommt für alle Arten von gewinnorientierten Unternehmen infrage.

Vorteile einer AG:

  • Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen
  • Haftung der Aktionäre ist auf das Aktienkapital beschränkt
  • einfaches Handeln mit Gesellschaftsanteilen (Aktien)
  • hohe Kreditwürdigkeit
  • anonyme Besitzverhältnisse sind möglich

Nachteile einer AG:

  • bei fahrlässigem oder strafbarem Handeln mögliche Haftung der Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) mit Privatvermögen
  • Mindestkapital von 100’000 Franken erforderlich
  • hohe formelle und finanzielle Anforderungen an die Firmengründung, inkl. höherer Gründungskosten
  • Doppelbesteuerung von Ertrag und Kapital der AG sowie der Dividende und Vermögen der Aktionäre
  • strenge Bilanzierungsvorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung etc.

Wer diese Punkte genau betrachtet und abwägt, wird die für ihn passende Rechtsform finden. Denn letztlich geht es darum, eine solide Basis für das eigene Unternehmen zu schaffen, auf der es wachsen und gedeihen kann.

Offizielle Firmengründung

Stehen der Businessplan und die Rechtsform, geht es an die Durchführung der Unternehmensgründung. Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften können direkt zur Handelsregisteranmeldung, während die Kapitalgesellschaften GmbH und AG folgende Schritte zu unternehmen haben:

  • Erstellen aller nötigen Dokumente wie Statuten
  • Hinterlegen des Mindestkapitals bei einer Bank, inkl. Kapitaleinzahlungsbestätigung: 20’000 Franken für eine GmbH, 100’000 Franken für eine AG
  • öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente
  • Handelsregistereintragung und Handelsregisterauszug

Fazit: Nehmen Sie sich Zeit

Ein Unternehmen ist innert weniger Tage gegründet. Die Vorbereitungen zur Firmengründung brauchen jedoch mehr Vorlaufzeit. Investieren Sie darum genügend Zeit in den Businessplan und in die Wahl der Rechtsform: Beide sind wichtige Stützpfeiler für den erfolgreichen Start Ihres Unternehmens.

Auch den Firmenauftritt sollten Sie nicht vernachlässigen: Je seriöser, moderner und attraktiver dieser gestaltet ist, umso grösser sind die Chancen, potenzielle Kunden zu gewinnen. Hier lohnt es sich, mit erfahrenen Grafik- und Marketingspezialisten zusammenzuarbeiten.

Nach dem offiziellen Gründungsakt können Sie mit Ihrem Unternehmen durchstarten – wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei.

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